Bauwerke

Bauwerke sind von menschlicher Hand errichtete Konstruktionen, die eine feste Verbindung mit dem Erdboden oder dem Untergrund eingehen. Aufgrund der Unbeweglichkeit und der Zusammenfügung von verschiedenen Baustoffen und Bauteilen, bringt einem Bauwerk auch die Bezeichnung als Immobilie ein. Grundsätzlich ist ein Bauwerk für einen längerfristigen Zeitraum konzipiert.

Im Deutschen Baurecht wird die Errichtung von Bauwerken rechtlichen Auflagen unterstellt, die in der Landesbauverordnung der verschiedenen Bundesländer abgefasst sind.

Nicht als Bauwerke bezeichnet man bewegliche Strukturen, die ohne großen Aufwand zu demontieren und transportieren sind, zum Beispiel Masten oder sogenannte fliegende Bauten.

Die wesentliche Unterscheidung von Bauwerken ist die der Hochbauten und Tiefbauten. Die Konstruktion eines Bauwerkes unterteilt man wiederum in die Bauplanung und Bauausführung. Nach der vollendeten Bauausführung folgt die Baunutzung des entsprechenden Bauwerkes. Nutzung, Standort, Stilepoche und Bauform nehmen großen Einfluss auf die Auswahl des Baumaterials.

Weil Bauwerke bestimmten Zwecken dienen, ordnet man sie nach Nutzung und Funktion einer Kategorie zu.

Liste von Bauwerken

siehe auch


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